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noma-med versorgt Sie zuverlässig und sicher mit Ihren benötigten Hilfsmittel auf Kassenrezept.

Für folgende Therapiebereiche
können wir Ihre benötigten Produkte auf Kassenrezept liefern:
 

Stomaversorgung PG 29



 

Stomabandagen



 

Ableitende Inkontinenzversorgung PG 15

Darmmanagement / Irrigation

Wundversorgung


Ernährung

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bitte beachten Sie folgende Richtlinien Ihrer Krankenkasse.

Diese sind für die Bestellung auf Kassenrezept (ärztliche Verordnung / Hilfsmittelrezept) zwingend zu beachten.

Nur so kann die gelieferte Ware mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Weitere wichtige Informationen
Zuzahlung und Rezeptabwicklung

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen für eine reibungslose Abwicklung:

Zuzahlung Rezeptabwicklung

Stomaversorgung PG 29

Detail: Kolostomie, Ileostomie, Urostomie
 
  • Erstattungspauschale: Ja
  • Erstattung Einzelprodukte: Nein
  • Dauerverordnung möglich: Ja für 12 Monate
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Ja
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Monatlich
  • Mengenbegrenzung: Ja – auf die medizinisch notwendige Menge
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Ja Mehr Informationen
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Ja Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Bei Mehrbedarf
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Bei medizinisch nicht notwendigem Material oder Zubehör


Welche Angaben müssen auf dem Hilfsmittel-Rezept stehen?
Ihre Krankenkasse gibt klare Vorgaben, wie das Rezept für die Stomaversorgung auszusehen hat.

Folgende Angaben über die Versorgung müssen zwingend auf dem Hilfsmittelrezept (Ziffer 7) vermerkt sein:
  • Bedarf für einen Monat
  • Einzelprodukte mit der genauen Menge für den Monatsbedarf
  • Diagnose
  • Rezeptlaufzeit / Versorgungszeitraum

Beispiel für eine Kolostomieversorgung
  • Monatsbedarf: 10 Stück Basisplatten, 60 Stück Kolostomiebeutel, 1 Stück Stomapaste
  • Diagnose: Kolostomie
  • Dauerverordnung VZ 05/2020 bis 04/2021

Bitte lassen Sie sich eine Dauerverordnung für 12 Monate ausstellen. Auf dem Stoma-Hilfsmittelrezept dürfen maximal 3 Produkte aufgeführt werden. Alle medizinisch notwendigen Produkte erhalten Sie von uns aufzahlungsfrei.

Stomabandage

Detail: Leibbandage unterstützt den Bauch und schützt die Stomaversorgung
 
  • Erstattungspauschale: Nein
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Nein
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Ja
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Keine Vorgabe
  • Mengenbegrenzung: 2 Stück für 12 Monate
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Nein Mehr Informationen
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Ja Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Bei Mehrbedarf
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Bei medizinisch nicht notwendigem Material bzw. bei Differenzen zwischen Verkaufspreis und Erstattungspreis

Welche Angaben müssen auf dem Hilfsmittel-Rezept stehen?
Ihre Krankenkasse gibt klare Vorgaben, wie das Rezept für eine Stomabandage auszusehen hat.

Folgende Angaben über die Versorgung müssen zwingend auf dem Hilfsmittelrezept (Ziffer 7) vermerkt sein:
  • Einzelprodukte mit der genauen Menge
  • Hilfsmittelverzeichnisnummer
  • Diagnose

Alle medizinisch notwendigen Produkte erhalten Sie von uns aufzahlungsfrei.

Ableitende Inkontinenzversorgung PG 15

Detail: Einmalkatheter (ISK), Kondom-Urinale, Urinbein- und Bettbeutel, Sekretbeutel und Zubehör
 
  • Erstattungspauschale: Nein
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Ja für 12 Monate
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Ja
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Monatlich
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Ja Mehr Informationen 
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Ja Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Bei Mehrbedarf
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Bei medizinisch nicht notwendigem Material oder Zubehör - Urinbein- oder Bettbeutel die nicht dem noma-med Versorgungsstandard entsprechen – diese Produkte sind in unserem Onlineshop separat gekennzeichnet. Wir haben immer eine aufzahlungsfreie Alternative für Sie.

Welche Angaben müssen auf dem Hilfsmittel-Rezept stehen?
Ihre Krankenkasse gibt klare Vorgaben, wie das Rezept für die ableitende Inkontinenzversorgung auszusehen hat.

Folgende Angaben über die Versorgung müssen zwingend auf dem Hilfsmittelrezept (Ziffer 7) vermerkt sein: 
  • Einzelprodukte mit der genauen Menge für den Monatsbedarf
  • Diagnose
  • Rezeptlaufzeit / Versorgungszeitraum

Bitte lassen Sie sich eine Dauerverordnung für 12 Monate ausstellen. Auf dem Kontinenz-Hilfsmittelrezept dürfen maximal 3 Produkte aufgeführt werden. Alle medizinisch notwendigen Produkte erhalten Sie von uns aufzahlungsfrei.

Darmmanagement / Irrigation

Detail: Transanale Irrigation (TAI/PAI)
 
  • Erstattungspauschale: Nein
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Nein
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Ja
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall:
    • System: Nach Herstellerangaben
    • Verbrauchsmaterial: Monatlich
  • Mengenbegrenzung: Ja – auf die medizinisch notwendige Menge
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Ja Mehr Informationen
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Ja Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Bei Mehrbedarf
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Bei medizinisch nicht notwendigem Material oder Zubehör

Welche Angaben müssen auf dem Hilfsmittel-Rezept stehen?
Ihre Krankenkasse gibt klare Vorgaben, wie das Rezept für die transanalen Irrigationsprodukte auszusehen hat.

Folgende Angaben über die Versorgung müssen zwingend auf dem Hilfsmittelrezept (Ziffer 7) vermerkt sein:
  • Einzelprodukte mit der genauen Menge für den Monatsbedarf
  • Diagnose
  • Rezeptlaufzeit / Versorgungszeitraum

Auf dem Kontinenz-Hilfsmittelrezept dürfen maximal 3 Produkte aufgeführt werden. Alle medizinisch notwendigen Produkte erhalten Sie von uns aufzahlungsfrei.

Wundversorgung nach §300

Detail: Wundverbände, Kompressen und vieles mehr

Produkte für die Wundversorgung werden über den §300 abgerechnet. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen.

Die verordneten Produkte gehen auf das Budget ihres Arztes. Sollte Ihnen keine Befreiung vorliegen, wird die gesetzliche Zuzahlung in Rechnung gestellt.
 
Welche Angaben müssen auf dem Hilfsmittel-Rezept stehen?
Ihre Krankenkasse gibt klare Vorgaben, wie das Rezept für Wundversorgungsprodukte auszusehen hat.

Folgende Angaben über die Versorgung müssen zwingend auf dem Rezept vermerkt sein: 
  • Einzelprodukte mit der genauen Menge
  • Pharmazentralnummer

Auf dem Rezept dürfen maximal 3 Produkte aufgeführt werden. Alle medizinisch notwendigen Produkte erhalten Sie von uns aufzahlungsfrei.

Ernährung

Detail: Trinknahrung, Enterale Ernährung, Parenterale Enterale Ernährung

 

Allgemeine Hinweise zur Verordnung von Trink- und Sondennahrungen

Die Informationen zur Verordnungsfähigkeit gelten gemäß Arzneimittel-Richtlinie

 

Die Enterale Ernährung

Arzneimittel-Richtlinie, Abschnitt I:

„Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren.“

Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation können sein:
  • Kalorische Anreicherung der Nahrung mit Hilfe natürlicher Lebensmittel sowie Nahrungsangebot mit kalorien- und nährstoffreichen Zwischenmahlzeiten
  • Kritische Prüfung restriktiver Diäten
  • Geeignete Lagerung des Patienten sowie eine angemessene Konsistenz der Nahrung (zum Beispiel das Andicken der Nahrung), Prüfung der Verordnung von Schlucktraining
  • Kritische Prüfung der verordneten Medikamente unter dem Gesichtspunkt negativer Effekte auf den Appetit und den Ernährungszustand
  • Behebung von Kaustörungen durch Mundpflege, Mundhygiene, notwendige Zahnbehandlung etc.
  • Behebung motorischer Probleme durch ergotherapeutisches Esstraining oder Versorgung mit geeignetem Besteck
  • Zuwendung beim Essen mit Aufforderung zum Essen, geduldiges Anreichen der Nahrung
  • Soziale Maßnahmen können erste Priorität haben; hierzu gehört die Beratung der Angehörigen, das Organisieren von Besuchsdiensten, Unterstützung beim Einkauf und, soweit erforderlich, die Lieferung von vorbereiteten Produkten

Im Sinne einer Elementardiät (Trinknahrung) und Sondennahrung eingesetzte Enterale Standardprodukte können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig sein.

Diagnose: Fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung.

Bei der Verordnung von Trink- und Sondennahrung handelt es sich nicht um ein Hilfsmittel-Rezept. Daher kein Kreuz im Feld 7.

 

Trinknahrung

Diese wird nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse erstattet. Bestellen Sie Ihre Trinknahrung zum günstigen Preis bei uns online.
 
  • Erstattungspauschale: Nein (Kalorien)
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Nein
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Nein
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Monatlich
  • Mengenbegrenzung: Nein
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Nein
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich:
  • Medizinische Begründung: Nein
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Nein
     

Enterale Ernährung

  • Erstattungspauschale: Ja
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Nein
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Nein
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Monatlich
  • Mengenbegrenzung: Nein
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Ja Bitte sprechen Sie uns an
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Nein Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Ja, Bsp. bei Verbände
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Nein
 

Parenterale Ernährung

  • Erstattungspauschale: Ja
  • Erstattung Einzelprodukte: Ja
  • Dauerverordnung möglich: Nein
  • Hilfsmittelrezept Ziffer 7: Nein
  • Gesetzliche Zuzahlung: Ja – wenn nicht befreit
  • Belieferungsintervall: Wöchentlich
  • Mengenbegrenzung: Ja
  • Monatsabo / Dauerbelieferung möglich: Nein
  • Rezeptservice möglich: Ja Mehr Informationen
  • Onlinebestellung möglich: Nein Jetzt online bestellen
  • Medizinische Begründung: Ja
  • Wirtschaftlicher Eigenanteil: Nein  

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Details: Bettschutzunterlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen

Sie haben einen Pflegegrad?
Dann haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese rechnen wir nach Genehmigung direkt mit der Pflegekasse ab.

Und das müssen Sie tun:
  • Wählen Sie ein Pflegepaket aus
  • Füllen Sie den Antrag für Ihre Pflegekasse aus
  • Senden Sie uns die Unterlagen

Wir kümmern uns um die Genehmigung und senden Ihnen das gewünschte Pflegepaket kostenfrei zu.
Für Sie entstehen keine Kosten.


Das Paket kann monatlich bzw. nach Ablauf des Versorgungszeitraums jederzeit geändert werden.
 

Ihr individueller
Beratungstermin

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