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Ihre Bestellung auf Kassenrezept
Alles wichtige auf einen Blick

Bestellen Sie bei noma-med einfach und bequem Ihre benötigten Hilfsmittel auf Kassenrezept rund um die Uhr über unseren Onlineshop. Alle wichtigen Informationen zum Kassenrezept, der Rezepteinreichung und der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse haben wir ausführlich für Sie zusammengestellt:
Einzelrezept

Ein vom Arzt ausgestelltes Einzelrezept ist nur einmalig für eine Lieferung gültig.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln - auch Krankenkassen abhängig - für eine korrekt ausgestellte Verordnung (Rezept) für Heil- und Hilfsmittel.

Die Verordnung sollte grundsätzlich nachfolgende Angaben enthalten:

  • Angabe der Krankenkasse
  • Name Versicherter und Adresse mit Geburtsdatum
  • Ausstellungsdatum des Rezepts (vor Lieferung)
  • Bei Verordnung von Hilfsmitteln muss auf dem Rezept das Feld „7“ (Hilfsmittel) angekreuzt sein
  • Angabe der Produkte:
    • allgemeiner oder konkreter Produktname
    • Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelverzeichnisnummer (z. B. für Stoma Basisplatte: 29.26.05.0…)
    • Exakte Menge (Bsp. 10 Stück, 2 x 5 Stück oder 2 OP á 5 Stück)
  • Verordnungszeitraum
    • Beispiel: 1 Monat
  • Angabe der Diagnose wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Behandlung einer Krankheit, z. Bsp. Neurogene Blasenfunktionsstörung
    • Stoma, in Folge Kolonkarzinom
  • Angabe des Verordnungsgrundes wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Pro Rezept können maximal drei Artikel verordnet werden
  • Praxisstempel und Arztunterschrift

 

Bitte unterschreiben Sie das Rezept auf der Rückseite.

Hinweis für Ihren Arzt:
Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant.


Grundsätzlich gilt: 
Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Anmerkungen müssen zusätzlich von der Praxis abgestempelt und vom Arzt unterschrieben sein. Ansonsten wird das Rezept von der gesetzlichen Krankenkasse nicht akzeptiert.

 

Dauerverordnung

Eine vom Arzt ausgestellte Dauerverordnung ist für den angegebenen Versorgungszeitraum und für mehrere Lieferungen gültig. Nicht alle Krankenkasse akzeptieren eine Dauerverordnung für Hilfsmittel.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln - auch Krankenkassen abhängig - für eine korrekt ausgestellte Dauerverordnung (Dauerrezept) für Hilfsmittel.

Die Verordnung sollte grundsätzlich nachfolgende Angaben enthalten:

  • Angabe der Krankenkasse
  • Name Versicherter und Adresse mit Geburtsdatum
  • Ausstellungsdatum des Rezepts (vor Lieferung)
  • Bei Verordnung von Hilfsmitteln muss auf dem Rezept das Feld „7“ (Hilfsmittel) angekreuzt sein
  • Angabe der Produkte:
    • allgemeiner oder konkreter Produktname
    • Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelverzeichnisnummer (Bsp. für Stoma Basisplatte: 29.26.05.0…)
    • Exakte Menge für den Monatsbedarf (Bsp. 10 Stück, 2 x 5 Stück oder 2 OP á 5 Stück / Monat)
  • Verordnungszeitraum
    • Beispiel: 12 Monate
  • Angabe der Diagnose wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Behandlung einer Krankheit, z. Bsp. Neurogene Blasenfunktionsstörung
    • Stoma, in Folge Kolonkarzinom
  • Angabe des Verordnungsgrundes wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Pro Rezept können maximal drei Artikel verordnet werden
  • Praxisstempel und Arztunterschrift
     

Bitte unterschreiben Sie das Rezept auf der Rückseite.

Hinweis für Ihren Arzt:
Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant.


Grundsätzlich gilt:
Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Anmerkungen müssen zusätzlich von der Praxis abgestempelt und vom Arzt unterschrieben sein. Ansonsten wird das Rezept von der gesetzlichen Krankenkasse nicht akzeptiert.

 

Rezepte über eine Monatspauschale

Viele Krankenkassen erstatten für die Versorgung von chronisch Kranken, wie zum Beispiel Stomaträger/-innen, eine Monatspauschale für Hilfsmittel. Dabei kann das Rezept wie eine Dauerverordnung verwendet werden.

Eine vom Arzt ausgestellte Dauerverordnung ist für den angegebenen Versorgungszeitraum und für mehrere Lieferungen gültig.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln - auch Krankenkassen abhängig - für eine korrekt ausgestellte Dauerverordnung für eine Monatspauschale.

Die Verordnung sollte grundsätzlich nachfolgende Angaben enthalten:

  • Angabe der Krankenkasse
  • Name Versicherter und Adresse mit Geburtsdatum
  • Ausstellungsdatum des Rezepts (vor Lieferung)
  • Bei Verordnung von Hilfsmitteln muss auf dem Rezept das Feld „7“ (Hilfsmittel) angekreuzt sein
  • Angabe der Versorgungspauschale wie z. Bsp. Kolostomiepauschale
  • Einzelne Produkte müssen nicht angegeben werden
  • Verordnungszeitraum
    • Besipiel: 12 Monate
  • Angabe der Diagnose wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Behandlung einer Krankheit, z. B. Neurogene Blasenfunktionsstörung
    • Stoma, in Folge Colon-Carcinom
  • Angabe des Verordnungsgrundes wie z. B.:
    • Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Praxisstempel und Arztunterschrift


Bitte unterschreiben Sie das Rezept auf der Rückseite.

Hinweis für Ihren Arzt:
Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant.


Grundsätzlich gilt: 
Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Anmerkungen müssen zusätzlich von der Praxis abgestempelt und vom Arzt unterschrieben sein. Ansonsten wird das Rezept von der gesetzlichen Krankenkasse nicht akzeptiert.

 

Rezeptbeschaffung

Die benötigten Hilfsmittel für Ihre Versorgung sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Das dafür benötigte Rezept kann von einem Arzt (z. Bsp. Hausarzt) ausgestellt werden. Der Anspruch gilt im ambulanten sowie im stationären Bereich. Rechtliche Grundlage für diese Regelung ist der § 33 Sozialgesetzbuch V Hilfsmittel.

Bei Ihrem Besuch in der Praxis oder einer Ambulanz werden in der Regel die Rezepte für Sie ausgestellt. Einige Praxen bieten auch einen Rezeptbestellservice per Telefon oder Internet an. Die Rezepte senden Sie direkt an uns.


Selbstverständlich habe Sie bei noma-med die Wahl, wie die Rezepte für Ihre Versorgung beschafft werden sollen.

  • Sie besorgen die Rezepte selber
  • Sie haben ein Rezept oder kümmern sich grundsätzlich, dass das Rezept für Ihre Bestellung vor Auslieferung der Ware nach den Richtlinien Ihrer Krankenkasse bei uns eintrifft? Dann senden Sie uns das Rezept vor Auslieferung über den Shop-Warenkorb (Upload), E-Mail, Telefax, Rezept-Upload oder Post Brief.
  • Sie nutzen unseren Rezeptservice und wir besorgen das Rezept für Sie


Sie lieben die Freiheit und wünschen, dass wir uns um die Rezeptbeschaffung für Ihre Bestellung kümmern? Gerne, bei noma-med haben Sie die Wahl. Jetzt informieren und den noma-med Rezeptservice nutzen.

Mehr erfahren


 
Rezeptänderungen

Ihr Arzt kann das bereits ausgestellte Rezept nochmals ändern.


Die Praxis hat zwei Möglichkeiten ein Rezept zu ändern:

  • Neues Rezept
    Die Praxis stellt ein komplett neues Rezept aus und vernichtet die alte Verordnung.
  • Handschriftliche Änderung
    Die Praxis kann handschriftlich das Rezept ändern bzw. ergänzen. Wichtig: Die Änderung muss separat auf dem Rezept abgestempelt und vom Arzt unterschrieben werden.

Grundsätzlich gilt:
Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Anmerkungen müssen immer von der Praxis abgestempelt und vom Arzt unterschrieben sein. Ansonsten wird das Rezept von der gesetzlichen Krankenkasse nicht akzeptiert.

 
Rezepteinreichung

Es liegt Ihnen ein Rezept vor. Sie können Ihre benötigten Produkte ganz einfach online bestellen.

Ihr Rezept benötigen wir vor Auslieferung per Upload über den Warenkorb, E-Mail, Telefax oder Post. Erst dann können wir Ihre benötigten Produkte versenden. Bitte senden Sie das Rezept im Original innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware an uns.

  • Online-Bestellung
    • Laden Sie das Rezept direkt im Warenkorb hoch
  • Direktbestellung per E-Mail, Telefax, Upload oder Post
  • Sie können das Rezept auch direkt an uns schicken.
    E-Mail: shop(at)nomamed.de
    Fax: 05127 93 11 40
  • Online-Formular
  • Post:
    noma-med
    Kreuzacker 2
    D-31177 Harsum
  • Original-Rezept
    Bitte reichen Sie uns das Rezept spätestens 10 Tage nach der Lieferung im Original ein. Sollte uns das Rezept nach dieser Frist nicht im Original vorliegen, erhalten Sie für die gelieferten Produkte eine Privatrechnung. Hierfür bitten wir um Verständnis.


Hinweis:
Bitte unterschreiben Sie das Rezept auf der Rückseite.

 

Lieferung auf Kassenrezept

In der Regel beträgt die Lieferzeit Ihrer bestellten Produkte 1 bis 5 Arbeitstage.

Nach Freigabe Ihrer Bestellung in unserem System erhalten Sie eine Statusmeldung mit der berechneten Lieferzeit.
Sollte es zu einer Lieferverzögerung kommen, informieren wir Sie umgehend und finden eine Lösung.

Wir arbeiten mit DHL - Deutsche Post. Sobald das Paket unser Lager verlässt und an DHL übergeben wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Sendungsnummer. So haben Sie das Paket immer im Blick.

Wichtiger Hinweis:
Nach den Richtlinien der deutschen Krankenkassen dürfen wir erst liefern, wenn uns ein Rezept vorliegt. Dieses muss die Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse erfüllen und ggf. von der entsprechenden Krankenkasse vor Lieferung genehmigt werden. Das Rezept benötigen wir vorab per E-Mail, Telefax, Upload oder Post Brief.

Sollte uns kein Rezept vorliegen, dürfen wir die Ware leider nicht an Sie verschicken.

 

Freiumschlag

Gerne stellen wir Ihnen einen Freiumschlag / Rückantwortkuvert als Download zur Verfügung:
Freiumschlag zum Selbstausdruck (PDF Dokument)

Oder fordern Sie einfach einen Freiumschlag kostenlos mit Ihrer Bestellung oder über unser Kontaktformular
 

Kostenübernahme der Krankenkasse (Stomaversorgung)
Die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir kostenlos für Sie.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dem Versicherten über seinen Leistungserbringer (noma-med) für Stomahilfsmittel entweder einen Vertragspreis oder eine Monatspauschale.

Von diesem Erstattungspreis wird ggf., wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, die gesetzliche Zuzahlung abgezogen, die wir für die Krankenkassen von Ihnen einfordern müssen.

Die Erstattung der Vertragspreise oder Monatspauschalen ist nicht einheitlich geregelt und kann sehr stark schwanken.
In den Erstattungspreisen sind alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel für die Stomaversorgung enthalten. Die Produkte und die Mengen setzen sich laut MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wie folgt zusammen:
 

Kolostomieversorgung - maximaler medizinischer Bedarf pro Monat

Zweiteilige Kolostomieversorgung
  • 10 Stück Basisplatten
  • 60 bis 90 Stück geschlossene Stomabeutel
     
Einteilige Kolostomieversorgung
  • 60 bis 90 Stück geschlossene Stomabeutel

Bei Hautfalten und Unebenheiten werden zusätzlich folgende Produkte übernommen:
  • Hautschutzringe analog der Basisplatten / einteiligen Kolostomiebeuteln
  • 1 Stück Hautschutzpaste

Bei Hautproblemen sind im Einzelfall folgende Produkte mit einer medizinischen Begründung erstattungsfähig:
  • Puder
  • Schutzcreme
  • Pflasterentferner
     
Hautschutz- und pflegeprodukte müssen in den meisten Fällen von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wir reichen hier einen Kostenvoranschlag ein. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Genehmigung der Krankenkasse.
Zur zusätzlichen Sicherheit haben Sie Anspruch auf 2 Stück Stomagürtel für 6 Monate.
Bei dünnflüssigem Stuhl oder Durchfall, wird die Versorgung - ggf. auch nur zeitweise - auf offene Beutel umgestellt.


Ileostomieversorgung - maximaler medizinischer Bedarf pro Monat

Zweiteilige Ileostomieversorgung
  • 10 Stück Basisplatten
  • 30 Stück offene Stomabeutel
     
Einteilige Ileostomieversorgung
  • 30 Stück offene Stomabeutel

Bei Hautfalten und Unebenheiten werden zusätzlich folgende Produkte übernommen:
  • Hautschutzringe analog der Basisplatten / einteiligen Ileostomiebeuteln
  • 1 Stück Hautschutzpaste

Bei Hautproblemen sind im Einzelfall folgende Produkte mit einer medizinischen Begründung erstattungsfähig:
  • Puder
  • Schutzcreme
  • Pflasterentferner

Hautschutz- und pflegeprodukte müssen in den meisten Fällen von der Krankenkasse genehmigt werden. Wir reichen hier einen Kostenvoranschlag ein. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Genehmigung der Krankenkasse.
Zur zusätzlichen Sicherheit haben Sie Anspruch auf 2 Stück Stomagürtel für 6 Monate.


Urostomieversorgung - maximaler medizinischer Bedarf pro Monat

Zweiteilige Urostomieversorgung
  • 10 Stück Basisplatten
  • 30 Stück Urostomiebeutel
  • 2 Stück Urin-Nachtbeutel mit Ablass (Geschlossenes Drainagesystem mit Tropfkammer)

Einteilige Urostomieversorgung
  • 30 Stück Urostomiebeutel
  • 2 Stück Urin-Nachtbeutel mit Ablass (Geschlossenes Drainagesystem mit Tropfkammer)

Bei Hautfalten und Unebenheiten werden zusätzlich folgende Produkte übernommen:
  • Hautschutzringe analog der Basisplatten / einteiligen Urostomiebeuteln
  • 1 Stück Hautschutzpaste

Bei Hautproblemen sind im Einzelfall folgende Produkte mit einer medizinischen Begründung erstattungsfähig:
  • Puder
  • Schutzcreme
  • Pflasterentferner

Hautschutz- und pflegeprodukte müssen in den meisten Fällen von der Krankenkasse genehmigt werden. Wir reichen hier einen Kostenvoranschlag ein. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Genehmigung der Krankenkasse.
Zur zusätzlichen Sicherheit haben Sie Anspruch auf 2 Stück Stomagürtel für 6 Monate.


Nicht medizinisch notwendige Produkte

Haut- und Pflegeprodukte, Entsorgungsbeutel, Produkte ohne Hilfsmittelverzeichnisnummer sowie Zubehör und nicht aufgeführte Produkte sind von der Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Tipp:
Bestellen Sie die Produkte bei noma-med günstig online.
 

Reinigungskompressen / Stomavlieskompressen

Für die Reinigung der parastomalen Haut und den Versorgungswechsel erstatten die meisten Krankenkassen bis zu 300 Stück Stomavlieskompressen pro Monat. Für einen höheren Bedarf benötigen wir in der Regel eine medizinische Mehrbedarfsbegründung, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Leider kommt es bei einigen Krankenkassen vor, dass die Kompressen nur die ersten 3 Monate nach der Operation oder gar nicht erstattet werden. Sollte dies bei Ihrer Krankenkasse der Fall sein, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.


Die Versorgung über noma-med - medizinisch notwendig, wirtschaftlich, nach den Richtlinien Ihrer Krankenkasse und individuell nach Ihren Bedürfnissen. Versprochen.

 
Kostenübernahme der Krankenkasse (Kontinenzversorgung)

Die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir kostenlos für Sie.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dem Versicherten über seinen Leistungserbringer (noma-med) für die ableitende Kontinenzversorgung entweder einen Vertragspreis oder eine Monatspauschale.

Von diesem Erstattungspreis wird ggf., wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, die gesetzliche Zuzahlung abgezogen, die wir für die Krankenkassen von Ihnen einfordern müssen.

Die Erstattung der Vertragspreise oder Monatspauschalen ist nicht einheitlich geregelt und kann sehr stark schwanken. In den Erstattungspreisen sind alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel für Ihre Versorgung enthalten.


Erstattungsrichtlinien bei Vertragspreisen

Die Anzahl der Produkte richtet sich immer nach den Empfehlungen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

Werden diese "Richtmengen" überschritten, benötigen wir von Ihrem Arzt eine medizinische Begründung, die wir für Sie bei der Krankenkasse per Kostenvoranschlag einreichen und somit die Kostenübernahme beantragen. Nach Genehmigung werden alle benötigten Produkte an Sie verschickt.

Die Vorgaben, Anforderungen und das Vorgehen kann bei den einzelnen Krankenkassen stark variieren. Wir als Leistungserbringer werden uns um die Kostenübernahme im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse kümmern.

Alle dafür benötigten Unterlagen werden wir mit Ihnen besprechen und sortiert an Ihre Krankenkasse einreichen.


Erstattungsrichtlinien bei Monatspauschalen

Einige Krankenkassen erstatten bei einzelnen Produktgruppen Monatspauschalen. Leider gibt es auch hier keine einheitlichen Regelungen. Die Auswahl der Produkte und Mengen können teilweise eingeschränkt sein.

Eine zuverlässige, medizinisch notwendige und wirtschaftliche Versorgung ist uns sehr wichtig. Wir beraten Sie individuell.


Nichterstattungsfähige Produkte

Alle Produkte die keine Hilfsmittelverzeichnisnummer haben, werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Betroffen sind hier insbesondere Hautreinigungs- und Pflegehilfsmittel, Schleimhautdesinfektionsmittel und Zubehörartikel.


Unser Tipp:
Sie haben einen Pflegegrad? Wir bieten Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit Abrechnung über die Pflegekasse an.
Informieren Sie sich jetzt: www.meinpflegepaket.com

 

Die Versorgung über noma-med - medizinisch notwendig, wirtschaftlich, nach den Richtlinien Ihrer Krankenkasse und individuell nach Ihren Bedürfnissen. Versprochen.


 
Kostenübernahme der Krankenkasse (Wundversorgung)

Die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir kostenlos für Sie.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dem Versicherten über seinen Leistungserbringer (noma-med) für die Wundversorgung / Verbandmittel einen Vertragspreis oder einen Festpreis pro Artikel.

Von diesem Erstattungspreis wird ggf., wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, die gesetzliche Zuzahlung abgezogen, die wir für die Krankenkassen von Ihnen einfordern müssen.

Die Erstattung der Vertragspreise ist nicht einheitlich geregelt und kann stark schwanken.

 

Erstattungsrichtlinien bei Vertragspreisen / Festpreisen

Die Krankenkasse erstattet in der Regel die Produkte, die der Arzt mit einer Pharmazentralnummer (PZN) oder einer Hilfsmittelverzeichnisnummer auf dem Rezept notiert hat.

Produkte ohne Hilfsmittelverzeichnisnummer für die Wundversorgung gehen auf das Budget des Arztes.

Zu den Verbandmitteln zählen zum Beispiel:

  • Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
  • Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
  • Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber, Tupfer und Tamponaden
  • Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
  • Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung
 

Die Vorgaben, Anforderungen und das Vorgehen kann bei den einzelnen Krankenkassen stark variieren. Wir als Leistungserbringer werden uns um die Kostenübernahme im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse kümmern.

Alle dafür benötigten Unterlagen werden wir mit Ihnen besprechen und sortiert an Ihre Krankenkasse einreichen.

 

Nichterstattungsfähige Produkte

Nicht erstattet werden in der Regel: Hautreinigungs- und Pflegehilfsmittel, Schleimhautdesinfektionsmittel und Zubehörartikel.


Unser Tipp:
Sie haben einen Pflegegrad? Wir bieten Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit Abrechnung über die Pflegekasse an.
Informieren Sie sich jetzt: www.meinpflegepaket.com

 

Die Versorgung über noma-med - medizinisch notwendig, wirtschaftlich, nach den Richtlinien Ihrer Krankenkasse und individuell nach Ihren Bedürfnissen. 
 
Abrechnungsrelevante Unterlagen

Um eine zuverlässige, regelmäßige und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen, benötigen einige Krankenkassen verschiedene Formulare und Dokumentationsbögen, die vom Versicherten ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.

Wir kümmern uns um die Details für Sie. Sollte Ihre Krankenkasse ebenfalls zusätzliche Unterlagen neben dem Rezept für die Kostenübernahme der Produkte benötigen, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen die entsprechenden Formulare zukommen lassen.

Bitte füllen Sie diese aus und senden sie unterschrieben an uns zurück. Nur so können wir die Produkte mit Ihrer Krankenkasse abrechnen und es entstehen Ihnen keine Kosten**.

Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sollten uns die von Ihrer Krankenkasse geforderten Unterlagen nicht innerhalb von 10 Tagen bei uns eintreffen, erhalten Sie eine Privatrechnung für die Versorgung. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und um eine zeitnahe Einsendung.

** ausgenommen ggf. gesetzliche Zuzahlung, wirtschaftlicher Eigenanteil

 

Privatkauf

Alle Produkte, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen sind, werden von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht erstattet.

Die Erstattung der Produkte ist immer abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, den vertraglichen Bestimmungen und der Menge.

Sollte Ihnen die Funktion "Kauf auf Kassenrezept" bei einem Artikel nicht zur Verfügung stehen, wird das Produkt grundsätzlich von den deutschen Krankenkassen nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für Hautreinigungs- und Pflegeprodukte sowie Zubehörartikel.

Überschreitet die Menge der Produkte darüber hinaus die medizinische Notwendigkeit, wird dieser "Wohlfühlbedarf" ebenfalls nicht von der Krankenkasse übernommen.
 

Wirtschaftlicher Eigenanteil

Durch die Preispolitik einzelner Krankenkassen kann es bei ausgewählten Produkten zu einer wirtschaftlichen Aufzahlung kommen.

Diese ist immer abhängig von der Krankenkasse, den vertraglichen Bestimmungen und dem Produkt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, wirtschaftliche Eigenanteile so gering wie möglich zu halten. Sollte Ihr Produkt betroffen sein, werden wir Sie VOR AUSLIEFERUNG der Ware darüber informieren.

In der Regel können wir Ihnen eine aufzahlungsfreie Alternative anbieten. Bitte sprechen Sie uns bei Wunsch darauf an.


Unser Tipp: 
Werden Sie noma-med Onlinekunde. Hier können wir Ihnen im Moment alle Produkte ohne wirtschaftlichen Eigenanteil anbieten.

 

Kostenfreier Service für Sie
Versorgungs-Abo

Wenn Sie mit Ihrer derzeitigen Versorgung zufrieden sind, können Sie sich für ein bequemes Abo entscheiden. Registrieren oder melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten im Kundenkonto an, gehen Sie auf Lieferplan und erstellen oder ändern Sie Ihr Monatsabo. Bequem. Kostenfrei. Jederzeit kündbar.

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