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Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfs- und Arzneimittel
Sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, wird eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfs- und Arzneimittel fällig. Als Leistungserbringer sind wir verpflichtet die Zuzahlung von Ihnen einzuziehen. Die gesetzliche Krankenkassen berücksichtigen diese bei der Erstattung Ihrer Produkte.Auf einen Blick:
Informationen zur Zuzahlung, Zuzahlungsbefreiung und Bezahlung der Zuzahlung an noma-med:
Wann und in welcher Höhe muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?
Wer ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit oder kann sich befreien lassen?
Wie erhalte ich die Zuzahlungsrechnung und kann diese bezahlen?
Bei noma-med erhalten Sie die Zuzahlungsrechnung in der Regel mit der Lieferung im Paket. In Ausnahmefällen kann auch der Versand per Postbrief erfolgen.Sollte Ihre Krankenkasse eine Monatspauschale erstatten, erhalten Sie pro Monat eine Zuzahlungsrechnung. Wenn Sie für einen Monat kein Paket von uns erhalten, kommt die Rechnung per Post Brief.
Die Rechnung können Sie innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überweisen oder per PayPal begleichen.
PayPal: shop@nomamed.de
Bitte geben Sie als Nachricht die Rechnungsnummer an.
Unser Tipp:
Nutzen Sie unser sicheres und bequemes SEPA-Lastschriftverfahren. Das unterstützt Sie dabei, die regelmäßig anfallenden Zuzahlungsgebühren für Ihre Krankenkasse zu begleichen. Die Zuzahlungsbeträge werden wie auf der Rechnung angegeben von Ihrem Konto abgebucht. Selbstverständlich können Sie das SEPA-Lastschriftverfahren jederzeit schriftlich widerrufen.
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