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Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfs- und Arzneimittel

Sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, wird eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfs- und Arzneimittel fällig. Als Leistungserbringer sind wir verpflichtet die Zuzahlung von Ihnen einzuziehen. Die gesetzliche Krankenkassen berücksichtigen diese bei der Erstattung Ihrer Produkte.

Auf einen Blick:
Informationen zur Zuzahlung, Zuzahlungsbefreiung und Bezahlung der Zuzahlung an noma-med:

 

Wann und in welcher Höhe muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Stomaversorgung / Einzelrezept
Bei Rezepten für die Stomaversorgung werden 10 % des Rezeptwerts, jedoch maximal 10 Euro für den Monatsbedarf berechnet.

 
Kontinenzversorgung / Einzelrezept
Bei Rezepten für die ableitende Kontinenzversorgung (Einmalkatheter, Bein-/Bettbeutel, Urinale, usw.) werden 10 % des Rezeptwerts, jedoch maximal 10 Euro für den Monatsbedarf berechnet.

 
Wundversorgung
Bei Rezepten für die Wundversorgung (Wundverband, Kompressen, usw.) werden 10% pro Artikel, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro für den Monatsbedarf und je Indikation berechnet.

 
Pauschalversorgungen (Stoma, Kontinenz, Ernährung, usw.)
Erstattet Ihre Krankenkasse eine Monatspauschale für Ihre Versorgung, dann müssen maximal 10 Euro pro Monat gesetzliche Zuzahlung geleistet werden, unabhängig davon, ob Sie in jedem Monat eine Lieferung erhalten. Die Zuzahlung liegt somit bei maximal 120 Euro pro Jahr und Versorgung.

 
Anale-Irrigation - PAI/TAI System und Verbrauchseinheiten
System: Bei Rezepten für das Komplettsystem werden 10 % des Rezeptwerts, jedoch maximal 10 Euro für das Produkt berechnet. (Hilfsmittel zum Gebrauch).

Verbrauchseinheit und Zubehör: Bei Rezepten für die Verbrauchseinheit bzw. für das Zubehör werden 10 % des Rezeptwerts, jedoch maximal 10 Euro für den Monatsbedarf berechnet.

 
Verbandstoffe / Kompressen (steril/unsteril) nach §300
Bei Rezepten für die Verbandstoffe gelten die gleichen Regeln wie bei der Wundversorgung, sie werden mit 10% pro Artikel, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro für den Monatsbedarf und je Indikation berechnet.

 
Enterale Ernährung
Bei Rezepten für die enterale Ernährung (Trinknahrung, Sondennahrung, usw.) werden 10% pro Artikel, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro je verordneter Rezeptzeile berechnet.

 

Wer ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit oder kann sich befreien lassen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

 
Versicherte, die mehr als 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für Medizinprodukte ausgeben
Wer mehr als 2 Prozent seines Bruttojahresverdienstes (Belastungsgrenze) an Eigenanteil für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel aufwenden muss, kann sich bei seiner Krankenkasse von darüber hinausgehender Zuzahlung befreien lassen. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

 
Chronisch Kranke, die wegen derselben Erkrankung in Dauerbehandlung sind (Bsp. Stomaträger/innen).
Hier gibt es eine Sonderregelung. Sie müssen nur bis zu einem Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen für Eigenanteile und Zuzahlungen aufbringen. Übersteigen die Aufwendungen an Zuzahlungen diese Belastungsgrenze, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.

 
Unser Tipp
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse individuell beraten und beantragen Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung. Nach Bewilligung erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsausweis. Eine Kopie davon senden Sie uns bitte umgehend per E-Mail, Telefax, Post oder Upload ein.

Nur wenn uns die Befreiung vorliegt, können wir diese in Ihren Kundendaten hinterlegen. Bis dahin gelten Sie als zuzahlungspflichtig und erhalten weiterhin Zuzahlungsrechnungen, die leider im Nachhinein nicht storniert werden können.

Bitte senden Sie uns daher die Bestätigung über die Zuzahlungsbefreiung vor der nächsten Lieferung ein.

Bitte nicht vergessen: Eine Zuzahlungsbefreiung ist immer nur ein Kalenderjahr gültig und muss jährlich neu bei der Krankenkasse beantragt werden. Bitte wenden Sie sich spätestens im November an Ihre Krankenkasse, um die Befreiung für das Folgejahr zu beantragen.

 

Wie erhalte ich die Zuzahlungsrechnung und kann diese bezahlen?

Bei noma-med erhalten Sie die Zuzahlungsrechnung in der Regel mit der Lieferung im Paket. In Ausnahmefällen kann auch der Versand per Postbrief erfolgen.

Sollte Ihre Krankenkasse eine Monatspauschale erstatten, erhalten Sie pro Monat eine Zuzahlungsrechnung. Wenn Sie für einen Monat kein Paket von uns erhalten, kommt die Rechnung per Post Brief.

Die Rechnung können Sie innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überweisen oder per PayPal begleichen.

PayPal: shop@nomamed.de
Bitte geben Sie als Nachricht die Rechnungsnummer an.

Unser Tipp:
Nutzen Sie unser sicheres und bequemes SEPA-Lastschriftverfahren. Das unterstützt Sie dabei, die regelmäßig anfallenden Zuzahlungsgebühren für Ihre Krankenkasse zu begleichen. Die Zuzahlungsbeträge werden wie auf der Rechnung angegeben von Ihrem Konto abgebucht. Selbstverständlich können Sie das SEPA-Lastschriftverfahren jederzeit schriftlich widerrufen.

Jetzt SEPA-Lastschriftverfahren beantragen:
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